Artikel 13 Demo Köln, 23.03.2019 [Teil 2]

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Published on ● Video Link: https://www.youtube.com/watch?v=C_45MFZPRLQ



Duration: 9:05
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Julien Bam, Rezo, Rewinside, Jodie Calussi, Jarow, Felix von der Laden, Simon Will, Klengan und viele weitere YouTuber waren bei der Demo!

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In Köln startete eine Demo gegen Artikel 13 gegen 14 Uhr. Diese Demo soll zeigen, dass die Menschen gegen Artikel 13 sind und sich dafür auf die Straße stellen und dagegen sind um zu verhindern, das dieser Urheberrecht der aktuell so geplant ist zu meiden.

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Der Vorschlag für eine Richtlinie (EU) …/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG ist ein kontroverser Entwurf in einem laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren, der das Ziel verfolgt, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen.
Der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entstandene Bericht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sowie der im Trilog ausgearbeitete Kompromiss sollen voraussichtlich am 26. März 2019 im Parlament zur Abstimmung gebracht werden.[1][2]
Der Vorschlag wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatterin fungierte Julia Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).[3] Die Vorlage des Entwurfs gilt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen sind insbesondere Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.

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Sind im Video Personen oder Kennzeichen zu erkennen, so sind sie nach §23 KunstUhrG als "Beiwerk" anzusehen.







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