„Es wurden sehr wohl Grundrechte eingeschränkt“ | krone.tv NACHGEFRAGT
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Seit Februar 2020 wurden Dutzende Verordnungen und Bundesgesetze verabschiedet, die mit dem Coronavirus und der Pandemiebekämpfung in Zusammenhang stehen. Oft war die Rechtsgrundlage erst wenige Stunden vor Inkrafttreten ausformuliert, mehrere Bestimmungen hat der Verfassungsgerichtshof in weiterer Folge als gesetzeswidrig aufgehoben. Was darf der Staat in einer Pandemie und wie hat sich der österreichische Gesetzgeber in der Krise geschlagen? Andreas Kezer, Rechtsanwalt bei Schima Mayer Starlinger, klärt auf.
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