45“ Futurize TVC News
Du zahlst als Mieter:in bisher das Kabelfernsehen über die Nebenkosten. Das war durch das Telekommunikationsgesetz so geregelt. Die TKG-Novelle bringt jetzt Änderungen mit sich. Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren entfällt. Vermieter:innen dürfen die Kosten nicht mehr auf ihre Mieter:innen umlegen. Das Gesetz ist schon in Kraft. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis Juli 2024. Du willst auch in Zukunft über den Kabelanschluss fernsehen? Dann brauchst Du Deinen eigenen TV-Tarif mit Deinem Kabelanbieter.
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