Eineinhalb Jahre Gefängnis: Rapper Gzuz muss in den Knast

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Der Hamburger Rapper Gzuz muss tatsächlich ins Gefängnis. Am Dienstag wurde er vor dem Hamburger Amtsgericht unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitzes und Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem muss das Mitglied der Hiphop-Gruppe 187 Straßenbande eine Geldstrafe von 510.000 Euro zahlen (300 Tagessätze zu je 1.700 Euro).

Richter Johann Krieten in seiner Urteilsbegründung wörtlich: „Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?“. Der Richter ist für seine oft harten Urteile bekannt und ging sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte nur ein Jahr und zwei Monate Haft für Kristoffer Klauß, so der bürgerliche Name, gefordert.

Gzuz bleibt bis auf Weiteres auf freiem Fuß. Sein Verteidiger Christopher Posch kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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