Pokémon Go: Warnung oder Empfehlung? Games-Anwalt zu Datenschutz und anderen rechtlichen Fragen
Pokémon Go bringt die Jugend aktuell auf die Straße und die Medien scheinen kaum ein anderes Thema zu kennen. Doch bevor der Hype schon wieder zu ende ist, nimmt sich heute schnell noch Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal, einiger Rechtsfragen rund um das Spiel an. So findet sich z. B. in den Nutzungsbedingungen eine seltsame Formulierung zu den Käufen virtueller Güter. Aber auch die Datenschutzerklärung – wenig überraschend – enthält einige Kinken insbesondere hinsichtlich der Weitergabe von Daten. Dass man inzwischen auch ohne Google-Account das Spiel nutzen kann, ist leider keine Lösung der Probleme, sondern schafft neue Seltsamkeiten.
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