Simon Wills' Rede zu Artikel 13 | Demo gegen Artikel 13, Köln 23.03.2019 [4K]

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Simon Will zeigt den Politikern wo es lang geht! Genau das möchte er nun mit einem Twitter zeigen, dass die Leute, die alle gegen Artikel 13 sind nicht gekauft sind und auch keine Bots sind. Damit zeigt er die Echtheit der Menschen, die mit dem aktuellen Urheberrecht nicht einverstanden sind und gemeinsam dagegen kämpfen!

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In diesem Video geht er auf die Bühne, sagt seine Meinung zu Artikel 13 und hält einige Worte zu dem Thema.

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Der Vorschlag für eine Richtlinie (EU) …/2019 des Europäischen Parlaments und des Rates vom … über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG ist ein kontroverser Entwurf in einem laufenden EU-Gesetzgebungsverfahren, der das Ziel verfolgt, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entstandene Bericht des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments sowie der im Trilog ausgearbeitete Kompromiss sollen voraussichtlich am 26. März 2019 im Parlament zur Abstimmung gebracht werden.[1][2]

Der Vorschlag wurde von der Kommission Juncker eingebracht. Federführend war zunächst der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger (CDU/EVP), bevor dies der Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip (RE/ALDE) und EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel (GERB/EVP) übernahmen. Berichterstatter im federführenden Rechtsausschuss war der deutsche Abgeordnete Axel Voss (CDU/EVP). Als Schattenberichterstatterin fungierte Julia Reda (Piratenpartei/Grüne/EFA).[3]

Die Vorlage des Entwurfs gilt auch nach mehreren Revisionen als umstritten. Zustimmung erhielt dieser von Verbänden der Kreativwirtschaft, Künstler- und Journalistenverbänden, Verlagen und Verwertungsgesellschaften, während er auf Ablehnung seitens Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, netzpolitischer Vereinigungen sowie der Branchenverbände der Informations- und Telekommunikationsbranche stieß. Gegenstand der Kontroversen sind insbesondere Bestrebungen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sowie die Umsetzung einer Verpflichtung zur Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und damit verbundener Upload-Filter.


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Sind im Video Personen oder Kennzeichen zu erkennen, so sind sie nach §23 KunstUhrG als "Beiwerk" anzusehen.







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