Ungültige Messung? Ungeimpfte sind während des Lockdowns mobiler als Geimpfte | Tiroler täglich onli
Ab 15. November galten in Österreich weitgehende Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfung. Eine aktuel...
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Symbolfoto. Thomas Böhm
Wien – In einer öffentlichen Verhandlung berät der Verfassungsgerichtshof am Dienstag über die 2G-Regel und den "Lockdown für Ungeimpfte". Ob die bis Ende Jänner geltende weitgehende Ausgangsbeschränkung für Menschen ohne Corona-Schutzimpfung zulässig war, wird dabei noch nicht entschieden. Besonders wirksam dürfte die am 15. November des Vorjahres in Kraft getretene Maßnahme aber jedenfalls nicht gewesen sein. Das legen sowohl Umfragen als auch Messungen mit Mobilfunkdaten nahe.
Entgeltliche Einschaltung
Schon Ende November hat eine vom Complexity Science Hub Vienna (CSH) durchgeführte Auswertung von Mobilfunkdaten deutliche Zweifel an der Wirksamkeit des "Lockdowns für Ungeimpfte" geweckt. Grundsätzlich wäre nämlich davon auszugehen gewesen, dass - sollte der "Lockdown für Ungeimpfte" wirken - die Menschen in Bezirken mit geringerer Durchimpfung ihre Kontakte stärker reduzieren als die Bevölkerung in Bezirken mit höherer Durchimpfung.
Tatsächlich zeigten die Handydaten zwar eine Reduktion des Bewegungsradius der Einwohner. Allerdings hing das Ausmaß der Reduktion weniger von der Durchimpfungsrate im jeweiligen Bezirk ab als von der Anzahl der Neuinfektionen. Die Autoren führten die geringere Mobilität daher auf ein gesteigertes Risikobewusstsein in Bezirken mit hohen Inzidenzen zurück und nicht auf den Lockdown für Ungeimpfte.